| Aufgaben und Ziele |
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Strafrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland. Bereits seit Beginn der neunziger Jahre liegt die Anzahl der jährlichen Straftaten in Deutschland in etwa gleich, im Schnitt rd. 6 Mio. pro Jahr mit einer bisherigen Spitze im Jahre 1993 mit insgesamt 6,75 Mio. Straftaten. Hierbei reicht die Bandbreite der Straftaten von einfachen Diebstahlsdelikten, die im Übrigen mit knapp 40 % des Aufkommens den größten Anteil darstellen, bis zu Gewaltverbrechen wie Mord und Totschlag, aber auch Steuerstraftaten und Wirtschaftskriminalität. Zwar machten Wirtschaftsdelikte nur etwas mehr als 1 Prozent aller Straftaten aus, der volkswirtschaftliche Schaden hierdurch beläuft sich nach Schätzungen jedoch in Höhe von rd. 4 Milliarden Euro jährlich. In dieser Erkenntnis wurde im Dezember 2009 der VdSRA - Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. gegründet, dessen Mitglieder sich dann Anfang 2011 unter dem VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. zusammengeschlossen haben. Hierbei verfolgt der Verband in erster Linie zwei Zielsetzungen
Um eine qualifizierte und fundierte Beratung von Ratsuchenden auf dem Gebiet des Strafrechts zu gewährleisten, hat die Mitgliederversammlung für die Aufnahme als Mitglied in unseren Verband folgende „Mindestvoraussetzungen" für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte beschlossen:
Zur Fort- und Weiterbildung sind darüberhinaus folgende Fachausschüsse eingerichtet worden, die eine qualifizierte Fortbildung unserer Mitglieder sicherstellen:
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