22.05.2013
Aufgaben und Ziele PDF Drucken E-Mail

Strafrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland. Bereits seit Beginn der neunziger Jahre liegt die Anzahl der jährlichen Straftaten in Deutschland in etwa gleich, im Schnitt rd. 6 Mio. pro Jahr mit einer bisherigen Spitze im Jahre 1993 mit insgesamt 6,75 Mio. Straftaten.

Hierbei reicht die Bandbreite der Straftaten von einfachen Diebstahlsdelikten, die im Übrigen mit knapp 40 % des Aufkommens den größten Anteil darstellen, bis zu Gewaltverbrechen wie Mord und Totschlag, aber auch Steuerstraftaten und Wirtschaftskriminalität. Zwar machten Wirtschaftsdelikte nur etwas mehr als 1 Prozent aller Straftaten aus, der volkswirtschaftliche Schaden hierdurch beläuft sich nach Schätzungen jedoch in Höhe von rd. 4 Milliarden Euro jährlich.

In dieser Erkenntnis wurde im Dezember 2009 der VdSRA - Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. gegründet, dessen Mitglieder sich dann Anfang 2011 unter dem VdSRV Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V. zusammengeschlossen haben. Hierbei verfolgt der Verband in erster Linie zwei Zielsetzungen

  • die Bevölkerung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorträge näher über die Vorschriften des Strafrechts einschließlich aller damit zusammenhängenden Rechtsgebiete, insbesondere auch des Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts, und ähnlicher Rechtsgebiete, aber auch im Bereich des Strafverfahrensrechts, die Stellung als Beschuldigter und insbesondere den „Opferschutz im Strafverfahren" und der sowohl zum materiellen als auch zum Verfahrensrecht  ergangenen Rechtsprechung zu informieren, sowie
  • eine kompetente und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Strafrechts für Betroffene durch konsequente Fort- und Weiterbildung unserer  Mitglieder sicherzustellen.

Um eine qualifizierte und fundierte Beratung von Ratsuchenden auf dem Gebiet des Strafrechts zu gewährleisten, hat die Mitgliederversammlung für die Aufnahme als Mitglied in unseren Verband folgende „Mindestvoraussetzungen" für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte beschlossen:

  • Tätigkeitsschwerpunkt „Strafrecht" allgemein oder „Steuer- und/oder Wirtschaftsstrafrecht"
  • Mindestzulassung drei Jahre
  • Fachanwaltschaft erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung

Zur Fort- und Weiterbildung sind darüberhinaus folgende Fachausschüsse eingerichtet worden, die eine qualifizierte Fortbildung unserer Mitglieder sicherstellen:

  • Fachausschuss I: Strafverfahrensrecht
  • Fachausschuss II: Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrecht
  • Fachausschuss III: Vermögens- und Betrugsdelikte
  • Fachausschuss IV: Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag, Geiselnahme u.a.)
  • Fachausschuss V: Sexualstraftaten
  • Fachausschuss VI: Verkehrsstraf- und OWi-Recht
  • Fachausschuss VII: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Fachausschuss VIII: Arztstrafrecht
  • Fachausschuss IX: Strafvollstreckung + Strafvollzug
  • Fachausschuss X: Jugendstrafrecht
  • Fachausschuss XI: Internationales Strafrecht
  • Fachausschuss XII: Verteidigung von Personen mit Migrationshintergrund
  • Fachausschuss XIII: Untersuchungshaft
  • Fachausschuss XIV: Opferanwalt/Nebenklage
  • Fachausschuss XV: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

 

 
Anwälte

Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht in Hamburg:
Rasul Özpek (Rechtsanwaltskanzlei Özpek)

Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht in Herten:
Lars Volkenborn (Kanzlei Volkenborn & Mattheis)

Strafrecht, Verkehrsrecht in Ingolstadt:
Peter Hugger (Rechtsanwälte Hugger & Pollin)

Strafrecht in Düsseldorf:
Marcus Brinkmeier (Kanzlei Dr.Oberloskamp-Weimann-Brinkmeier)

Strafrecht in Regensburg:
Michael Haizmann (Kanzlei Haizmann & Kollegen)

Pressemitteilungen
Der Fall Hoeneß und seine Auswirkungen

(Worms) Der Fall Hoeneß sorgt auch weiterhin für Schlagzeilen und Diskussionsstoff, insbesondere bei den Vermögenderen im Lande. So mancher scheint in ähnlicher Lage und wird durch den Fall Hoeneß an eigene Versäumnisse und das eigene schlechte Gewissen erinnert.

 
Urteil gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky rechtskräftig

(Worms) Das Urteil des Landgerichts München vom 27. Juni 2012 gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue sowie wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen ist rechtskräftig.

 
Urteil gegen ehemaligen Brandenburger Justizminister Kurt Schelter rechtskräftig

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Verurteilung des ehemaligen Brandenburger Justizministers Kurt Schelter durch das Landgericht Potsdam wegen Betruges, Steuerhinterziehung und falscher Versicherung an Eides Statt bestätigt.