21.05.2013
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Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum PDF Drucken E-Mail
Steht fest, dass ein Fahrerlaubnisinhaber sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, weil er als gelegentlicher Konsument von Cannabis die Einnahme von Cannabis und das Fahren unter...

(vdsrv)  Steht fest, dass ein Fahrerlaubnisinhaber sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, weil er als gelegentlicher Konsument von Cannabis die Einnahme von Cannabis und das Fahren unter dem Einfluss von THC nicht trennen kann, dann kann er auch im Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Behauptung, er habe die Kraftfahreignung wiedererlangt, nur durchdringen, wenn er - unabhängig von der Forderung nach Entgiftung, Entwöhnung und einjähriger Drogenabstinenz - bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachweist, dass er im Umgang mit Drogen einen tiefgreifenden und stabilen Einstellungswandel vollzogen hat. Der Nachweis eines solchen Einstellungswandels erfordert neben ärztlichen Feststellungen regelmäßig eine psychologische Begutachtung und damit die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

Informationen:

 
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Pressemitteilungen
Urteil gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky rechtskräftig

(Worms) Das Urteil des Landgerichts München vom 27. Juni 2012 gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue sowie wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen ist rechtskräftig.

 
Urteil gegen ehemaligen Brandenburger Justizminister Kurt Schelter rechtskräftig

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Verurteilung des ehemaligen Brandenburger Justizministers Kurt Schelter durch das Landgericht Potsdam wegen Betruges, Steuerhinterziehung und falscher Versicherung an Eides Statt bestätigt.

 
BGH: Auch verabredete Schlägereien unter Gruppen strafbar

(Worms) Der BGH hat soeben eine Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei verabredeten tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen getroffen.