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BGH Presseerklärung vom 22.05.2012: Bundesgerichtshof hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf PDF Drucken E-Mail

AO § 370 Abs. 1 und 3, § 373 Abs. 1; StGB § 46 1. Auch bei einer gewerbsmäßigen Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach § 373 AO in...

Millionenhöhe kommt eine zwei Jahre nicht überschreitende Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht. 2. Sowohl beim Schmuggel nach § 373 AO wie auch bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist es dabei ohne Bedeutung, ob die Millionengrenze durch eine einzelne Tat oder erst durch mehrere gleichgelagerte Einzeltaten erreicht worden ist. (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 und BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11).

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Pressemitteilungen
Urteil gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky rechtskräftig

(Worms) Das Urteil des Landgerichts München vom 27. Juni 2012 gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue sowie wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen ist rechtskräftig.

 
Urteil gegen ehemaligen Brandenburger Justizminister Kurt Schelter rechtskräftig

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Verurteilung des ehemaligen Brandenburger Justizministers Kurt Schelter durch das Landgericht Potsdam wegen Betruges, Steuerhinterziehung und falscher Versicherung an Eides Statt bestätigt.

 
BGH: Auch verabredete Schlägereien unter Gruppen strafbar

(Worms) Der BGH hat soeben eine Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei verabredeten tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen getroffen.