19.05.2013
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Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen Haftentscheidungen PDF Drucken E-Mail

1. Die weitere Beschwerde gegen Haftentscheidungen ist auch dann zulässig, wenn der zugrunde liegende Haftbefehl bei Einlegung des Rechtsmittels bereits wieder aufgehoben worden war. In diesem Fall richtet sich...

das Rechtsmittel auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Haftanordnung mit dem Ziel, ggf. deren Rechtswidrigkeit festzustellen.2. Ein Haftbefehl gem. § 230 Abs. 2 StPO hat im Regelfall zur Voraussetzung, dass zuvor der Versuch, die angeklagte Person zum Termin vorzuführen, gescheitert ist.

Informationen:

 
Anwälte

Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht in Würzburg:
Dr. Hans-Jochen Schrepfer (Scheckenbach & Dr. Schrepfer )

Strafrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht in Wuppertal:
Stefanie Siriu (Rehm & Siriu Rechtsanwaltssozietät)

Strafrecht, Verkehrsrecht in Schweinfurt:
Ulrich Spieß (Bendel & Partner)

Strafrecht, Verwaltungsrecht in Bremen:
Tim Lorenzen (Kanzlei Heberling & Keller)

Strafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht in Konstanz:
Sebastian Stark (Kanzlei Stark)

Pressemitteilungen
Urteil gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky rechtskräftig

(Worms) Das Urteil des Landgerichts München vom 27. Juni 2012 gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue sowie wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen ist rechtskräftig.

 
Urteil gegen ehemaligen Brandenburger Justizminister Kurt Schelter rechtskräftig

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Verurteilung des ehemaligen Brandenburger Justizministers Kurt Schelter durch das Landgericht Potsdam wegen Betruges, Steuerhinterziehung und falscher Versicherung an Eides Statt bestätigt.

 
BGH: Auch verabredete Schlägereien unter Gruppen strafbar

(Worms) Der BGH hat soeben eine Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei verabredeten tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen getroffen.