20.05.2013
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VdSRV - Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e. V.
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§ 97 Abs 1 Nr 1 StPO, § 148 StPO PDF Drucken E-Mail

Das aus §§ 97 Abs. 1 Nr. 1, 148 StPO folgende Beschlagnahmeverbot gilt auch für Verteidigungsunterlagen, die vor förmlicher Einleitung des Ermittlungsverfahrens gefertigt wurden.



Informationen:

 
Anwälte

Verkehrsrecht, BTM-Recht, Jugendstrafrecht, Körperverletzung in Bruchsal:
Gerald Ruf (Kanzlei Dr. Kleiser & Kollegen)

Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht in Hamburg:
Rasul Özpek (Rechtsanwaltskanzlei Özpek)

Strafrecht, Verkehrsrecht, insb. Bußgeldsachen, Haftpflicht- und Schadensrecht, in Aschaffenburg:
Dr. Sven Hufnagel (Dr. Hufnagel Rechtsanwälte)

Strafrecht in Frankfurt am Main:
Julian Heiss (Cura Advocati)

Verkehrsrecht, Ausländerrecht in Mainz:
Martina Renz-Bünning (Kanzlei Renz-Bünning)

Pressemitteilungen
Urteil gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky rechtskräftig

(Worms) Das Urteil des Landgerichts München vom 27. Juni 2012 gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowsky wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue sowie wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen ist rechtskräftig.

 
Urteil gegen ehemaligen Brandenburger Justizminister Kurt Schelter rechtskräftig

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat soeben die Verurteilung des ehemaligen Brandenburger Justizministers Kurt Schelter durch das Landgericht Potsdam wegen Betruges, Steuerhinterziehung und falscher Versicherung an Eides Statt bestätigt.

 
BGH: Auch verabredete Schlägereien unter Gruppen strafbar

(Worms) Der BGH hat soeben eine Entscheidung zur Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei verabredeten tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen getroffen.