| Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt ab 13. September 2012 ein Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der verbotenen "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) |
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Der 6. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt unter dem Vorsitz von Hermann Wieland abDonnerstag, 13. September 2012, 09:15 Uhr,im Mehrzweckgebäude des Oberlandesgerichts,Asperger Straße 49, Stuttgart-Stammheim,gegen zwei... Angeklagte, denen vorgeworfen wird, sich als Mitglieder an der verbotenen "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) beteiligt und sich daher der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht zu haben.In der vom Senat mit Beschluss vom 1. August 2012 unverändert zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage des Generalbundesanwalts wird den beiden 29-jährigen türkischen Staatsangehörigen im Wesentlichen zur Last gelegt, als hochrangige Kader der "Komalen Ciwan" (KC) - der Jugendorganisation der verbotenen PKK und ihrer Europaorganisation "Kurdische Demokratische Gesellschaft" (CDK) - tätig gewesen zu sein. Beide Angeklagte hätten vor allem die Aufgabe gehabt, Jugendliche für die PKK und deren bewaffneten Kampf gegen türkische Einrichtungen zu rekrutieren sowie Geld und Ausweispapiere für Reisen zu Kampfeinsätzen der PKK im Nordirak zu beschaffen. Darüber hinaus seien sie in die Propaganda- und Schulungsarbeit der Organisation sowie die Beschaffung von Finanzmitteln eingebunden gewesen. Der Verantwortungsbereich des einen Angeklagten habe sich ab Oktober 2009 auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt. Nach zwischenzeitlicher Übernahme der Jugendorganisation in Frankreich habe er ab Oktober 2010 das Gebiet Mannheim geleitet. Der zweite Angeklagte habe als dessen Nachfolger von März 2010 bis zu seiner Festnahme im Juli 2011 in Deutschland an der Spitze der "KC" gestanden. Zusätzlich sei er ab August 2010 für das Gebiet Stuttgart verantwortlich gewesen.Dem zweiten Angeklagten wird darüber hinaus vorgeworfen, im Oktober 2010 als Leiter der "Komalen Ciwan" (KC) in Stuttgart von dem Veranstalter einer Musikveranstaltung für junge Aleviten durch die Drohung, die Veranstaltung andernfalls mit Gewalt zu verhindern, 500 Euro erpresst zu haben.Die Angeklagten wurden am 17. Juli 2011 festgenommen. Sie befinden sich seither in Untersuchungshaft.Der Senat wird neben dem Vorsitzenden mit vier weiteren Berufsrichtern besetzt sein. Es sind bisher 25 Verhandlungstermine bis 21. Dezember 2012 bestimmt, anschließend soll bis auf Weiteres immer donnerstags und freitags verhandelt werden.
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